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Wichtig!

Der Eigentümer eines in die Schweiz importierten Hundes muss ihn zwingend beim Zoll anmelden. Tiere, die im Ausland gekauft und in die Schweiz importiert werden, sind zollfrei. Indessen ist die Mehrwertsteuer von 7,7%  zu entrichten. Das Vorweisen einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung.
Jeder Hund, der eine ausländische Abstammungsurkunde besitzt, wird bzw. wurde zwangsweise importiert. Das Nichtbeachten dieser Verpflichtung stellt einen Verstoss gegen die Gesetzgebung dar.
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private/tiere-und-pflanzen/hunde--katzen--haustiere.html